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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wood Dream

1. Geltung
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten als Vertragsinhalt bei sämtlichen an Wood Dream aufgegebenen Bestellungen. Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben zum Ziel, eine partnerschaftliche und erfolgreiche Geschäftsbeziehung zu ermöglichen.

2. Vertragsentstehung
Angebotsangaben von Wood Dream erfolgen stets unverbindlich. Verträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch Wood Dream zu Stande. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab und widerspricht der Besteller nicht innert drei Tagen, so gilt dies als stillschweigende Annahme der Auftragsbestätigung.

3. Bestellungsänderungen
Bestellungsänderungen können nur kostenlos ausgeführt werden, solange das Möbelstück noch nicht im Produktionsprozess ist.

4. Lieferung oder Abholung
Die Möbel werden nach Wahl des Bestellers entweder geliefert oder in Baar ZG zur Abholung bereitgestellt. Zur Abholung bereit gemeldete Möbelstücke sind vom Besteller innert zehn Tagen abzuholen. Bei Überschreitung dieser Frist können dem Besteller Lagerkosten überbunden werden. Haben die Parteien die Lieferung vereinbart und ist diese aufgrund fehlender Mitwirkungspflicht des Bestellers innert nützlicher Frist nicht möglich (z.B. Angabe falscher Adresse, längere Abwesenheit), ist der Besteller auf Mitteilung hin verpflichtet, das Möbelstück in Baar ZG abzuholen. Die vereinbarten Lieferungskosten sind in diesem Fall trotzdem geschuldet.

Zusätzliche technische Hilfsmittel (wie Fassadenlift oder Kran bei zu engem Treppenhaus, Bergbahn, Hubschrauber usw.) gehen zusätzlich zu den vereinbarten Lieferkosten zu Lasten des Kunden.

5. Zahlungsbedingungen
Der Besteller verpflichtet sich, 50% des vereinbarten Preises nach Vertragsschluss zu bezahlen (Anzahlung). Bleibt die Anzahlung aus, ist Wood Dream berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferfrist läuft ab Zahlungseingang. Die restlichen 50% sind innert 10 Tagen nach Auslieferung bzw. Übergabe des Möbelstücks zu bezahlen.

6. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Wood Dream. Wood Dream ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.

7. Lieferfristen
Die Lieferfrist läuft ab Zahlungseingang der Anzahlung. Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Die Nichteinhaltung von Terminen berechtigt den Besteller erst nach angemessener Nachfrist zum Rückzug vom Vertrag unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen. Sofern Hindernisse auftreten, die Wood Dream nicht zu verantworten hat oder trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet dessen, ob sie bei ihr, beim Besteller oder bei einem Dritten entstehen, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

8. Garantie
Abbildungen und Massangaben in Katalogen und Preislisten sind annähernd und unverbindlich. Kleine Differenzen in Farben, Formen, Massen und Strukturen sind unvermeidlich und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Holz und Leder sind Naturprodukte. Deshalb sind Naturmerkmale und Begleiterscheinungen, die während der Nutzung hervorgerufen werden, keine Fehler oder Minderungen im Sinne der Herstellergarantie. Ausgeschlossen von der Garantie sind insbesondere Verschleiss infolge übermässiger oder unsachgerechter Nutzung sowie warentypische Erscheinungen und übliche Abnutzung.

Wood Dream gewährt für Konstruktions-, Fabrikations-, Verarbeitungs- und Materialfehler eine Garantie von zwei Jahren. Die Garantiefrist beginnt mit der Auslieferung bzw. Übergabe des Möbelstücks an den Besteller.

Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Mängel sind innert fünf Tagen nach Übergabe des Möbels bzw. bei verdeckten Mängeln innert fünf Tagen nach Entdeckung schriftlich inkl. Foto zu melden.

Zur Begutachtung des Garantieanspruchs müssen die Möbel zur Verfügung gestellt werden. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten oder Schadenersatz, die ihm im Zusammenhang mit der Durchsetzung seines Garantieanspruchs entstehen.

Im Falle von Mängeln hat Wood Dream in Abweichung von Art. 368 Abs. 2 OR das Wahlrecht, entweder Nachbesserung zu leisten oder den Minderwert zu vergüten.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist am Sitz von Wood Dream.

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